
Italien lockert Lkw-Fahrverbote
Das italienische Verkehrsministerium hat die LKW-Fahrverbote in Italien neu bewertet. Demnach werde zwar weiterhin an sämtlichen Fahrverboten für das Jahr 2018 festgehalten, allerdings gibt es jetzt eine Ausnahme für diejenigen Transporteure, die gerade auf dem Rückweg zum Firmensitz sind.
Ausnahmen würden dann gemacht, wenn LKW außerhalb der bewohnten Zentren unterwegs seien (Art. 3.2 b des Fahrverbotskalenders) und sich auf dem Rückweg zum Firmensitz befänden. Als Firmensitz gelte dabei nur das Unternehmen, auf das der LKW primär oder sekundär zugelassen sei. Als Nachweis dafür müsse ein aktuelles Registrierungszertifikat der Industrie- und Handelskammer vorgelegt werden. Ferner dürfe die noch zurückzulegende Entfernung nicht mehr als 50 Kilometer betragen.
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