
Neue Beschränkungen in Frankreich – Transport ausgeschlossen
Die neuen Einreisebestimmungen für Reisende aus dem Vereinigten Königreich treten am Samstag, 18. Dezember, um 0:00 Uhr in Kraft.
Wenn Sie von Großbritannien nach oder über Frankreich reisen, müssen Sie:
– ein negatives Testergebnis (PCR oder Antigen) aufweisen, das nicht älter als 24 Stunden ist und
– einen zwingenden Reisegrund angeben, der in einer von den französischen Behörden erstellten Liste aufgeführt ist. Zwingende Gründe sind unter anderem: internationaler Güterverkehr; Durchreise eines Bürgers an seinen ständigen Wohnsitz in einem EU-Land; ein 24-Stunden-Transit durch die internationale Zone des Flughafens. Personen, die zu touristischen und beruflichen Zwecken reisen, die nicht in der Liste aufgeführt sind, wird die Einreise in Frankreich nicht gestattet.
❗❗ Der Straßentransport wird als wichtiger Grund eingestuft. Berufskraftfahrer sind von Testplicht und Quarantäne befreit. Die bisherigen Anforderungen (eidesstattliche Erklärung, Zertifikat) gelten weiterhin. Die Dokumente in englischer und französischer Sprache finden Sie unter folgendem Link.
Das EU-Zertifikat finden Sie HIER
– Darüber hinaus haben die französischen Behörden angekündigt, dass Reisende aus dem Vereinigten Königreich verpflichtet werden, sich auf einer digitalen Plattform zu registrieren, auf der sie unter anderem die Adresse für ihren Aufenthalt in Frankreich angeben können. Diese Plattform wird Präfektorbefehle generieren, die alle nicht geimpften und geimpften Reisenden dazu verpflichten, sich an ihrem gewählten Ort zu isolieren. Diese Isolierpflicht kann nach 48 Stunden aufgehoben werden, sofern ein negativer PCR- oder TAG Test nachgewiesen wird.
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