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UnkategorisiertApril 25, 20220 comments

Obligatorischer PCR-Test bei der Einreise nach Deutschland nach einem Aufenthalt in einem „Virusvariantengebiet“

In Deutschland werden Risikogebiete in zwei Kategorien ausgewiesen: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Derzeit gelten Vereinigtes Königreich (Großbritannien und Nordirland) als Virusvariantengebiete.

1. Virusvariantengebiete
Bei Lkw-Fahrer, die sich in den 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuftem Gebiet aufgehalten haben, gelten die folgenden Regeln:

✅ TESTNACHWEIS: muss sich jeweils auf einen PCR-Test beziehen, der maximal 48 Stunden zurückliegt. Antigentests werden in diesem Kontext nicht mehr anerkannt. Ein Impf- oder Genesenennachweis reicht nicht aus. Der erforderliche PCR-Testnachweis zweimal pro Woche erneuert werden muss. Kann ein solcher Testnachweis noch nicht bei Einreise mitgeführt werden, so muss diese Testung unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden und eine zweite Testung innerhalb einer Woche erfolgen, sofern sich die Person noch in Deutschland aufhält.

✅ ANMELDE- UND EINREISEQUARANTÄNEPFLICHT:

Eine 14-tägige Quarantäne and die Digitale Einreiseanmeldung sind erforderlich wenn sich das Transportpersonal zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise mehr als 72 Stunden in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuftem Gebiet aufgehalten hat und sich mehr als 72 Stunden in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten wird. In diesen Fällen bleibt eine direkte Ausreise für das Transportpersonal jedoch erlaubt.

Link zur Internetseite

Kostenlose Testpunktkarte

Sie müssen keinen Test im Voraus buchen, aber überprüfen Sie die Öffnungszeiten des Testgeländes. Die Tests sind an den folgenden Standorten KOSTENLOS.

2. Hochrisikogebiete
Nach Voraufenthalt in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochrisikogebiet eingestuften Gebiet, gelten die folgenden Regeln:

✅ TESTNACHWEIS: nicht erforderlich

✅ ANMELDEPFLICHT: nicht erforderlich

✅ EINREISEQUARANTÄNEPFLICHT: nicht erforderlich

Eine Liste der derzeit ausgewiesenen Risikogebiete finden Sie auf RKI.

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