Avice Group

  • Startseite
  • Appoinment test GE
  • Arbeit
  • Kontakte
  • Nachricht
  • Über die Firma
  • Deutsch
    • English (Englisch)
    • Polski (Polnisch)
    • Русский (Russisch)

Avice Group

  • Startseite
  • Appoinment test GE
  • Arbeit
  • Kontakte
  • Nachricht
  • Über die Firma
  • Deutsch
    • English (Englisch)
    • Polski (Polnisch)
    • Русский (Russisch)
  • Startseite
  • Appoinment test GE
  • Arbeit
  • Kontakte
  • Nachricht
  • Über die Firma
  • Deutsch
    • English (Englisch)
    • Polski (Polnisch)
    • Русский (Russisch)
by
UnkategorisiertApril 25, 20220 comments

Polen: Abweichungen von der Verordnung 561/2006 – wie ist der Ausdruck zu beschreiben?

Die polnische Regierung hat beschlossen, vorübergehende Ausnahmen von der Anwendung der Bestimmungen von Artikel 6 Abs. 1-3, Artikel 7 und Artikel 8 sek. 8 über Lenkzeiten, Pausen und Ruhezeiten für Fahrer, die im nationalen und internationalen Straßentransport von Personen und Gütern tätig sind. Die Ausnahmeregelungen gelten vom 4. März bis 2. April.

Gemäß den Ausnahmen:
– die tägliche Lenkzeit darf 11 Stunden nicht überschreiten;
– die wöchentliche Lenkzeit darf 60 Stunden nicht überschreiten;
– die Gesamtlenkzeit für zwei aufeinanderfolgende Wochen darf 96 Stunden nicht überschreiten;
– nach fünfeinhalb Stunden Fahrt hat der Fahrer Anspruch auf eine ununterbrochene Pause von mindestens 45 Minuten.

Darüber hinaus dürfen Fahrer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit in der Kabine des Fahrzeugs verbringen. Wichtig ist, dass die Ausnahmen nur für Transporte gelten, die innerhalb des Hoheitsgebiets Polens durchgeführt werden. Nach dem Verlassen Polens sind Fahrer verpflichtet, die Standardvorschriften zu befolgen.

Fahrer sind verpflichtet, auf der Rückseite von Fahrtenschreiberkarten oder Ausdrucken eines digitalen Fahrtenschreibers die Gründe für die Überschreitung der normalerweise zulässigen Grenzwerte zu vermerken. Die Beschreibung sollte wie folgt lauten:

In Polen – w dniu ………… realizacja przewozu na podstawie odstępstwa wprowadzonego w Polsce Dz.U. 293, Artykuł 14, Ustęp 2 rozporządzenia 561/2006.

Im Ausland – Am (Datum)……… Durchführung der Beförderung aufgrund der in Polen geltenden Ausnahmeregelung Dz.U. 293, Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006

Mautbefreiung für Fahrzeuge mit humanitärer Hilfe für die UkrainePrev
Poland: derogations from Regulation 561/2006 - how to describe the printout?Next

Latest Posts

by

Temporary Truck Traffic Ban on DN39 in Romania

The National Union of Road Hauliers from Romania (UNTRR) informs about the introduction of temporary restrictions on truck traffic on national road DN39 in...

Temporary Truck Traffic Ban on DN39 in Romania

Unkategorisiert, Unkategorisiert, UnkategorisiertAugust 21, 2025
by

Germany: A7 Closure at Horster Dreieck. Major Disruptions on the North–South Route

As of July 10, the A7 motorway has been completely closed in the northbound direction (towards Hamburg) at the Horster Dreieck interchange. The reason? A...

Germany: A7 Closure at Horster Dreieck. Major Disruptions on the North–South Route

Unkategorisiert, Unkategorisiert, UnkategorisiertAugust 21, 2025
by

A4 Closed for the Weekend – Germany Installs Weigh-in-Motion System

From July 18 to 21, 2025, drivers will face major disruptions on the German A4 motorway in the direction of Cologne. The section between the Langerwehe and...

A4 Closed for the Weekend – Germany Installs Weigh-in-Motion System

Unkategorisiert, Unkategorisiert, UnkategorisiertAugust 21, 2025

Leave a Reply Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Avice Group

Wir sind ein internationales Unternehmen Avice Group. 365 Tage im Jahr sind wir im Güterverkehr tätig. Die Lieferung von Gütern auch in die entlegensten Ecken Europas.

Appricotsoft.com Development

Hauptverwaltung

Polen

30-415 Krakau ul. Bonarka 21, PL 

Email: [email protected]  

Kontakte erhalten