
Polen: Abweichungen von der Verordnung 561/2006 – wie ist der Ausdruck zu beschreiben?
Die polnische Regierung hat beschlossen, vorübergehende Ausnahmen von der Anwendung der Bestimmungen von Artikel 6 Abs. 1-3, Artikel 7 und Artikel 8 sek. 8 über Lenkzeiten, Pausen und Ruhezeiten für Fahrer, die im nationalen und internationalen Straßentransport von Personen und Gütern tätig sind. Die Ausnahmeregelungen gelten vom 4. März bis 2. April.
Gemäß den Ausnahmen:
– die tägliche Lenkzeit darf 11 Stunden nicht überschreiten;
– die wöchentliche Lenkzeit darf 60 Stunden nicht überschreiten;
– die Gesamtlenkzeit für zwei aufeinanderfolgende Wochen darf 96 Stunden nicht überschreiten;
– nach fünfeinhalb Stunden Fahrt hat der Fahrer Anspruch auf eine ununterbrochene Pause von mindestens 45 Minuten.
Darüber hinaus dürfen Fahrer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit in der Kabine des Fahrzeugs verbringen. Wichtig ist, dass die Ausnahmen nur für Transporte gelten, die innerhalb des Hoheitsgebiets Polens durchgeführt werden. Nach dem Verlassen Polens sind Fahrer verpflichtet, die Standardvorschriften zu befolgen.
Fahrer sind verpflichtet, auf der Rückseite von Fahrtenschreiberkarten oder Ausdrucken eines digitalen Fahrtenschreibers die Gründe für die Überschreitung der normalerweise zulässigen Grenzwerte zu vermerken. Die Beschreibung sollte wie folgt lauten:
In Polen – w dniu ………… realizacja przewozu na podstawie odstępstwa wprowadzonego w Polsce Dz.U. 293, Artykuł 14, Ustęp 2 rozporządzenia 561/2006.
Im Ausland – Am (Datum)……… Durchführung der Beförderung aufgrund der in Polen geltenden Ausnahmeregelung Dz.U. 293, Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006
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