
Polen: Abweichungen von der Verordnung 561/2006 – wie ist der Ausdruck zu beschreiben?
Die polnische Regierung hat beschlossen, vorübergehende Ausnahmen von der Anwendung der Bestimmungen von Artikel 6 Abs. 1-3, Artikel 7 und Artikel 8 sek. 8 über Lenkzeiten, Pausen und Ruhezeiten für Fahrer, die im nationalen und internationalen Straßentransport von Personen und Gütern tätig sind. Die Ausnahmeregelungen gelten vom 4. März bis 2. April.
Gemäß den Ausnahmen:
– die tägliche Lenkzeit darf 11 Stunden nicht überschreiten;
– die wöchentliche Lenkzeit darf 60 Stunden nicht überschreiten;
– die Gesamtlenkzeit für zwei aufeinanderfolgende Wochen darf 96 Stunden nicht überschreiten;
– nach fünfeinhalb Stunden Fahrt hat der Fahrer Anspruch auf eine ununterbrochene Pause von mindestens 45 Minuten.
Darüber hinaus dürfen Fahrer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit in der Kabine des Fahrzeugs verbringen. Wichtig ist, dass die Ausnahmen nur für Transporte gelten, die innerhalb des Hoheitsgebiets Polens durchgeführt werden. Nach dem Verlassen Polens sind Fahrer verpflichtet, die Standardvorschriften zu befolgen.
Fahrer sind verpflichtet, auf der Rückseite von Fahrtenschreiberkarten oder Ausdrucken eines digitalen Fahrtenschreibers die Gründe für die Überschreitung der normalerweise zulässigen Grenzwerte zu vermerken. Die Beschreibung sollte wie folgt lauten:
In Polen – w dniu ………… realizacja przewozu na podstawie odstępstwa wprowadzonego w Polsce Dz.U. 293, Artykuł 14, Ustęp 2 rozporządzenia 561/2006.
Im Ausland – Am (Datum)……… Durchführung der Beförderung aufgrund der in Polen geltenden Ausnahmeregelung Dz.U. 293, Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006
Latest Posts
First Border Crossings Unblocked. Situation in the Balkans is Changing
After several days of truckers’ protests in the Balkans, the first signs of improvement have emerged. In North Macedonia, border crossings for freight...
Düsseldorf: Theodor-Heuss Bridge closed to heavy vehicles from February 1
From today (February 1, 2026), a full traffic ban applies on the Theodor-Heuss Bridge in Düsseldorf for vehicles with a gross vehicle weight exceeding 3.5...
Bonn-Nord Bridge closed to heavy goods vehicles from 9 February
From 9 February 2026, hauliers travelling through Bonn will have to take into account significant changes to traffic organisation. The Bonn-Nord Bridge on...