
Mautbefreiung für Fahrzeuge mit humanitärer Hilfe für die Ukraine
Nach dem Vorbild Polens, Österreichs und Deutschlands haben auch die Tschechische Republik und Ungarn diese Maßnahme übernommen.
– In Polen werden keine Mautgebühren für Fahrzeuge mit humanitärer Hilfe erhoben. Darüber hinaus werden andere ukrainische Fahrzeuge, die die Maut nicht bezahlen können, nicht bestraft.
Einen ähnlichen Ansatz verfolgt auch die ASFINAG, die Betreiber des österreichischen Autobahnnetzes. Die Mautbefreiung gilt für alle Fahrzeugarten. Weitere Informationen hier:
Bez zezwoleń i opłat dla towarów humanitarnych na Ukrainę.
Für den Transport von gespendeten Lebensmitteln, Kleidern etc. wird in Deutschland keine Maut erhoben, mehr Details unter Pomoc humanitarna – ułatwienia w Niemczech.
– In der Tschechischen Republik> sind Pkw, Lkw und Busse mit humanitärer Hilfe von der Maut befreit. Bei Fahrzeugen mit einer zGG über 3,5 Tonnen müssen Spediteure nur ein digitales Formular ausfüllen, und wenn ihr Fahrzeug mit einer Mautbox (OBU) ausgestattet ist, müssen sie vor der Abfahrt die Hotline des Administrators des Mautsystems anrufen. Die Mautbefreiung gilt auch für Pkw mit ukrainischen Kennzeichen, die im Notfall das mautpflichtige Autobahnnetz nutzen dürfen.
Beförderer und Fahrer von Lastkraftwagen und Bussen mit einer zGG über 3,5 Tonnen sollten ihre humanitäre Reise online melden. Vor der Abreise sollten sie ein digitales Formular ausfüllen –
Das Formular ist in tschechischer oder englischer Sprache auszufüllen und an folgende Adresse zu senden: [email protected]. Eine E-Mail-Bestätigung wird gesendet. Fahrer von Fahrzeugen mit humanitärer Hilfe finden hier eine detaillierte Beschreibung des Verfahrens.
Auf dem Formular sind folgende Angaben zu machen:
➡ Vor- und Nachname, Telefonnummer der Kontaktperson
➡ Kennzeichen des Fahrzeugs
➡ Fahrzeuge über 3,5 t (JA / NEIN)
➡ den voraussichtlichen Zeitraum, in dem die Fahrzeuge mautpflichtige Straßen befahren werden (von-bis), einschließlich der Rückfahrt
➡ die voraussichtliche Route auf Mautstraßen
Fahrzeuge mit einer OBU
Wenn die On-Board Unit (OBU) des Fahrzeugs im elektronischen Mautsystem registriert ist, ist es notwendig, das Transportmittel vor der Fahrt in der OBU einzustellen. Das Verfahren ist im OBU-Handbuch beschrieben, d.h. durch Anruf beim Kundendienstzentrum des Systembetreibers unter +420 243 243 243 (erreichbar 24/7) und Anschluss der OBU an die Stromversorgung. Alternativ besuchen Sie einen der mytocz.eu Service Points.
Fahrzeug ohne OBU
Es reicht aus, das Formular auszufüllen und gemäß den oben genannten Anweisungen abzusenden.
Fahrer von Fahrzeugen mit einer zGG bis 3,5 Tonnen müssen eine humanitäre Fahrt nicht vorab anmelden.
Das tschechische Verkehrsministerium hat beschlossen, eine Mautbefreiung einzuführen, wenn das Netz mautpflichtiger Autobahnen und Straßen erster Klasse zum Schutz und zur Rettung ukrainischer Bürger genutzt wird. Das bedeutet, dass die Benutzung einer mautpflichtigen Straße durch ein Fahrzeug der humanitären Hilfe vorübergehend nicht mautpflichtig ist. Dies gilt sowohl für das zeitbasierte als auch für das streckenbasierte Abrechnungssystem. Die Entscheidungen sind der tschechischen Polizei und den Zollbehörden mitgeteilt worden.
– In Ungarn sind auch humanitäre Transporte von Transportbeschränkungen ausgenommen. Allerdings muss eine kurze Erklärung auf Ungarisch ausgefüllt werden: Dokument unten (Ungarisch und Englisch).
Link
Eine Regierungsverordnung 190/2008 (VII. 29.) schränkt den Verkehr von Lastkraftwagen ein. Die Verkehrsbeschränkungen gelten nicht für Lastkraftwagen, die die EURO 3-Norm oder höher erfüllen und humanitäre Hilfsgüter für eine humanitäre Organisation transportieren.
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