
Spanien: Außergewöhnliche Aufhebung von Verboten
Eine solche Entscheidung wurde von der Generaldirektion Verkehr getroffen.
Um die Versorgung mit Waren und Produkten zu gewährleisten, hat die Generaldirektion Verkehr nach Bewertung der Verkehrsprognosen und Wetterprognosen für dieses Wochenende beschlossen, die Beschränkungen für den Verkehr von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht des Bereichs von ausnahmsweise aufzuheben 7,5t, einschließlich zulassungspflichtiger Fahrzeuge und Sonderfahrzeuge (aufgeführt in Anhang II des Beschlusses der Allgemeinen Straßenverkehrsdirektion zur Straßenverkehrsordnung 2022).
Die Aufhebung der Beschränkungen gilt nicht für:
Sonntag, 20. März, ab 13: 00-19: 00 in Richtung Benabarre
– Straße N-230 – km 149,2 Aneto bis km 133,6 Ginaste
– Straße N-230 – km 120,9 Bonansa bis km 119,5 Buira
– Straße N-230 – km 116,1 Santoréns bis km 64,1 Benabarre.
In ähnlicher Weise gelten im gleichen Zeitraum von Freitag, dem 18. bis Sonntag, dem 20. März 2022 die Beschränkungen für gefährliche Güter, Fahrzeuge, die eine zusätzliche Genehmigung erfordern, und Sonderfahrzeuge, die in Abschnitt 1 „Gemeinsame Beschränkungen“ von Anhang V des Straßenverkehrsordnungserlasses der Generaldirektion aufgeführt sind des Straßenverkehrs wird im Jahr 2022 aufgehoben.
Beschränkungen für Strecken, die von Fahrzeugen für die Beförderung gefährlicher Güter benutzt werden dürfen, gemäß Abschnitt B.2.2 des oben Genannten Auflösungen (dh das RIMP-Netzwerk) werden beibehalten.
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