
Frankreich verlängert die Ausnahmeregelung für Lkw mit humanitärer Hilfe
Die Ausnahme gilt bis zum 19. Juni.
Die Ausnahmeregelung vom Lkw-Fahrverbot gilt für Fahrzeuge, die Güter zu humanitären Zwecken in die Ukraine oder in Nachbarländer (mit Ausnahme von Russland und Weißrussland) transportieren.
Im Falle einer Kontrolle müssen die Fahrer durch Vorlage eines Genehmigungsdokuments nachweisen können, dass der Transport die Bedingungen der Ausnahmeregelung erfüllt. Das Dokument muss im Fahrzeug mitgeführt werden oder unmittelbar zugänglich sein, z. auf einem Mobilgerät.
Vor kurzem hat Slowenien eine ähnliche Maßnahme für Lkw eingeführt, die Transporte durchführen, um Menschenleben zu retten, direkte Bedrohungen für Eigentum zu verhindern und der Ukraine humanitäre Hilfe zu leisten.
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