
Italien – zusätzliches Fahrverbot auf der Brennerautobahn A22
Das Fahrverbot besteht auf dem Streckenabschnitt der italienischen Brennerautobahn A22 von Sterzing bis zur Brennerstaatsgrenze am 03. und 26. Oktober.
Das Fahrverbot gilt für Gütertransportfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr des 03. and 26. Oktober.
Im Zusammenhang mit den auf diese Tage fallenden Feiertagen (03.10. – Tag der Deutschen Einheit und 26.10 – Nationalfeiertag in Österreich) besteht in beiden Ländern ein Feiertagsfahrverbot.
⛔ Das Fahrverbot am 03. Oktober 2019 betrifft den Streckenabschnitt von Sterzing bis zur Brennerstaatsgrenze für Transporte in Richtung Norden, wenn deren Bestimmungsort Deutschland ist oder über Deutschland erreicht werden muss.
⛔ Das Fahrverbot am 26. Oktober 2019 betrifft den Streckenabschnitt von Sterzing bis zur Brennerstaatsgrenze für alle Transporte in Richtung Norden.
Fahrzeuge, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Fahrverbots bereits auf der Brennerautobahn in der Provinz Bozen unterwegs sind, können auf dem Parkgelände der SA.DO.BRE in Sterzing anhalten bzw. auf anderen längs der Autobahn im Gemeindegebiet der anliegenden Gemeinden zur Verfügung gestellten Stehplätzen sowie auf den von der Verkehrspolizei festgelegten Parkplätzen, u.7. nach den Modalitäten die, je nach Verkehrslage, von der Polizeibehörde für angemessen erachtet wird.
Von dem Verkehrsverbot sind die nachstehend angeführten Lastfahrzeuge ausgenommen:
• Fahrzeuge, die zu folgenden Zwecken dienen: ausschließliche Beförderung von Schlacht- oder Stechvieh, leicht verderbliche Lebensmittel, Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten, unaufschiebbare Reparaturen an Kühlanlagen, Abschleppdienst, Pannenhilfe; vom Straßeneigner für den Einsatz in Notfällen zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs genutzte Fahrzeuge und Fahrzeugzüge; Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Müllabfuhr,
• Personentransport im regulären Linienverkehr, sowie für unaufschiebbare Fahrten Lastkraftwagen des Bundesheeres und landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen;
• Fahrten im kombinierten Güterverkehr Straße Schiene, wofür eine Stellplatzreservierung vorgelegt werden kann, welche die Angaben über das Fahrzeugkennzeichen, bzw. das Fahrtdatum und die Uhrzeit des vorgemerkten Zuges enthält.
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